AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Kauf über das Internet (AGB_KI)

1. Geltungsbereich (gültig ab 15.07.2020)

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen der Avance Pay AG, Belpbergstrasse 15, 3123 Belp (nachfolgend Avance Pay genannt), und ihren Kunden bei Kauf über das Internet. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftlichkeit.

Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB_KI sowie Ergänzungen und Zusatzvereinbarungen werden unter www.avance-pay.ch publiziert.

2. Angebot und Liefergebiet

Das Angebot von Avance Pay richtet sich an gewerbliche Kunden mit Firmensitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein.

Die Angebote von Avance Pay im Internet oder in der Werbung sind freibleibend und nicht als bindende Offerten zu verstehen. Sämtliche Produktangaben, Produktfotos, technische Spezifikationen, Zubehörbeziehungen etc. im Internet oder in der Werbung erfolgen ohne Gewähr. Massgebend sind die im Zeitpunkt des Kaufes publizierten Spezifikationen.

3. Kauf über das Internet

Bestellungen werden nur über den Online Shop auf der Internetseite www.avance-pay.ch entgegengenommen und per E-Mail unverbindlich bestätigt. Telefonische oder schriftliche Bestellungen werden nicht bearbeitet. Wird nach der Bestelleingangsbestätigung festgestellt, dass ein Artikel nicht lieferbar ist, wird die entsprechende Bestellung von Avance Pay storniert.

Ein Kaufvertrag kommt erst durch die Bestätigung des Versands oder der Bereitschaft zur Abholung der Ware zustande.

Der Kunde hat sich mit einem individuellen Kundenkonto oder als Gast zu registrieren. Unabhängig von einer Bestellung hat er dafür neben seinem Benutzernamen (E-Mail) seinen Firmennamen sowie die bei den Behörden gemeldete Firmenanschrift resp. seinen amtlichen Vor- und Familiennamen, die bei den Behörden gemeldete Wohnsitzadresse, sein Geburtsdatum sowie eine gültige Telefonnummer anzugeben.

4. Preise

Alle Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer (MwSt.) in Schweizer Franken. Sie beinhalten die vorgezogene Recyclinggebühr (VRG). Nebenkosten wie Installation, Montage, Zusatzmaterial, Verpackung, Versand, Lieferung, Zuschläge für bestimmte Zahlungsmittel und Serviceleistungen werden separat verrechnet. Technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten.

Avance Pay hat das Recht, den Preis jederzeit zu ändern. Es gilt der Preis, der zum Zeitpunkt der Bestellung unter www.avance-pay.ch publiziert ist. Preisänderungen, die nach der Bestätigung erfolgt sind, werden nicht berücksichtigt.

5. Zahlung und Eigentumsvorbehalt

Es gelten die auf dem Onlineshop und in der Verkaufsstelle angegebenen Zahlungsmittel. Avance Pay kann einzelne Zahlungsmittel ohne weitere Begründung generell oder für einzelne Kunden ausschliessen. Avance Pay behält sich das Recht vor, Bonitätsabklärungen über den Kunden einzuholen und kann zu diesem Zweck Kundendaten an Dritte weiterleiten.

Bei Bezahlung auf Rechnung ist der Betrag innert 10 Kalendertagen zu begleichen. Sofern Avance Pay zustimmt, kann der Kunde gegen eine Bearbeitungsgebühr, welche 1.25 % des Rechnungsbetrags entspricht (Kaufpreis plus Nebenkosten), die Ware auch innerhalb von 60 Kalendertagen ab Kaufdatum bezahlen, wobei ein Drittel des Kaufpreises bei Vertragsabschluss, das zweite Drittel des Kaufpreises nach 30 Kalendertagen und der Restkaufpreis nebst sämtlichen Nebenkosten spätestens am 60. Kalendertag bei Avance Pay eingehen muss.

Beim Kauf mit Debit- und Kreditkarten erfolgt die Belastung zum Zeitpunkt der Bestellung oder zum Zeitpunkt der Kassenzahlung in der Verkaufsstelle. Die Daten bei Bezahlung über Kredit- und Debitkarten werden verschlüsselt übertragen. Beim Kauf auf Vorauskasse wird die gewünschte Ware erst übergeben oder die Bestellung erst ausgelöst, sobald die entsprechende Zahlung eingetroffen ist. Die gewünschten Artikel können in dieser Zeit nicht reserviert werden. Bei knapper Warenverfügbarkeit kann es vorkommen, dass Ware mit dem Status “an Lager” bis zur Bestellungsauslösung nicht mehr sofort auslieferbar ist. Ist die Zahlung nicht innert 5 Tagen bei Avance Pay eingetroffen, kann Avance Pay die Bestellung annullieren.

Ist der Kunde mit der Bezahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden ein Verzugszins von 1 % pro Monat sowie Mahnkosten von CHF 10.- pro Mahnung verrechnet, die sofort fällig sind. Im Falle einer Betreibung ist ausserdem ohne weitere Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 150.- pro Bestellung geschuldet. Avance Pay kann zudem ohne weitere Mahnung alle weiteren Bestellungen stornieren und/oder einstellen, bis die gesamte Forderung getilgt ist. Avance Pay hat zudem das Recht, ausstehende Schulden an externe Inkasso-Gesellschaften abzutreten.

Alle gelieferten Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises (inkl. aller Zuschläge) Eigentum von Avance Pay. Die Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ist ohne ausdrückliche Einwilligung von Avance Pay nicht zulässig. Avance Pay ist berechtigt, die gelieferten Waren nach Art. 715 ZGB ins Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.

6. Lieferbedingungen und Prüfungsobliegenheit

Die Lieferung erfolgt ausschliesslich an Adressen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein auf Kosten und Gefahr des Kunden. Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Liefergebühren und -bedingungen von Avance Pay.

Der Kunde verpflichtet sich, die Ware nach Erhalt sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Mängel an der Ware müssen schnellstmöglich, spätestens aber 5 Kalendertage nach Erhalt, dem ausführenden Transportunternehmen und Avance Pay gemeldet werden. Bei Beanstandungen müssen sämtliche Teile der Originalverpackung aufbewahrt werden. Diese dürfen erst nach schriftlicher Zustimmung des Transportunternehmens oder von Avance Pay entsorgt werden.

Die von Avance Pay genannte Lieferfrist gilt nur als Richtwert und ist nicht verbindlich. Sollte eine Lieferfrist durch Avance Pay nicht eingehalten werden können, so kann der Kunde 60 Tage nach Vertragsabschluss nach schriftlicher Mitteilung an den Kundendienst vom Kauf zurücktreten.

Avance Pay ist zu Teillieferungen berechtigt. Kann ein Teil der bestellten Ware nicht geliefert werden, so besteht kein Recht auf Stornierung der gesamten Bestellung. Weitergehende Ansprüche kann der Kunde nicht geltend machen.

Bei einer Abholfrist hat der Kunde die bestellte Ware innert zwei Wochen nach Mitteilung in der bezeichneten Abholstelle abzuholen. Bei der Abholung gelten die allgemeinen Öffnungszeiten der bezeichneten Abholstelle. Wird die Ware innert der Abholfrist nicht entgegengenommen, so hat Avance Pay das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder die Ware dem Kunden auf dessen Kosten zuzustellen. In beiden Fällen kann eine Umtriebsentschädigung geltend gemacht werden.

7. Rückgabe und Umtausch

Es besteht kein Rückgaberecht von Waren. Es erfolgt keine Kaufpreisrückerstattung. Für einzelne Artikel kann Avance Pay jedoch einen Warenumtausch gewähren, sofern die nachfolgenden Bestimmungen eingehalten werden.

Der Kunde kann Avance Pay innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware (Fristbeginn am Tag nach Warenerhalt) anfragen, ob diese gegen eine Ware der gleichen Produktkategorie umgetauscht wird. Voraussetzung ist, dass die betreffende Ware auf dem Kaufbeleg oder der Rechnung entsprechend gekennzeichnet ist. Die Anfrage ist in der gleichen Verkaufsstelle zu stellen, in der die Ware gekauft wurde, wobei der Kaufbeleg oder die Rechnung vorgewiesen werden muss. Ein Umtausch ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn die originale Verpackung nicht mehr vorhanden, die Ware beschädigt und kein Kaufbeleg oder Rechnung vorhanden ist. Beim Onlinekauf ist mit dem Kundendienst Kontakt aufzunehmen.

Bei folgenden Waren ist ein Umtausch von vornherein ausgeschlossen: Verbrauchsmaterialien (Speicherkarten, Toner, etc.), Software, sowie Artikel, die Avance Pay speziell im Auftrag des Kunden bestellt hat.

Avance Pay muss weder die Akzeptanz noch die Ablehnung eines Umtauschs begründen. Ein Umtausch erfolgt auf Kulanz von Avance Pay. Der Kunde hat keinen Rechtsanspruch auf den Umtausch. Wird ein Umtausch akzeptiert, so hat der Kunde die Kosten des Umtauschs wie Liefer- und Installationskosten zu tragen. Ist der Verkaufspreis bis zur Rückgabe gesunken, erfolgt die Anrechnung im Umtauschfall auf Basis des von Avance Pay neu angebotenen Preises. Hat sich der Preis seit dem Kauf erhöht, wird der damals gültige Kaufpreis angerechnet. Differenzbeträge können in Form von Avance Pay-Einkaufsgutscheinen erstattet werden.

8. Garantie und Reparatur bei Neu- und Occasionswaren

8.1 Garantieumfang

Avance Pay räumt dem Kunden eine Garantie auf die gekauften Neu- und Occasionswaren ein. Der Kunde hat im Garantiefall (d.h. bei Mängeln, die vor oder nach der Übergabe des Produkts oder der Ware an den Kunden auftreten oder bereits vorhanden sind) Anspruch auf Nachbesserung, Ersatzleistung oder Wandlung. Die Wahl über die Art der Mängelbehebung liegt bei Avance Pay oder dem Hersteller. Entscheidet sich Avance Pay für die Wandlung des Vertrages, wird die Rückvergütung an den Kunden dem Zeitwert des defekten Geräts angepasst. Während der Dauer der Mängelbehebung besteht kein Anspruch auf ein kostenloses Ersatzgerät. Die Beauftragung für Reparaturen an Dritte erfolgt ausschliesslich durch Avance Pay. Der Anspruch auf Kostenrückerstattungen aus Fremdreparaturen ist ausgeschlossen.

Von der Garantie ausgeschlossen sind:

– Allgemeine Verschleissteile

– Normale Leistungsabnahme von Akkus und Leuchtmitteln

– Einbrennschäden bei Displays

– Schäden durch Fehlmanipulationen oder mechanische Beschädigungen, Sturz-, Schlag und Feuchtigkeitsschäden

– Übermässige Beanspruchung oder gewerbliche Nutzung, Defekte infolge von Eingriffen oder Modifikationen

– Über- und Falschdosierung (kandierte Kaffeebohnen, Waschmittel usw.)

– Verkalkung, ausgelaufene Batterien, Datenverlust, Datenbeschädigung, Softwarefehler, Computerviren

– Vorgenommene Änderungen am Gegenstand, Bedienungsfehler

– Elementarereignisse, Frost, Blitzschlag usw.

– Nichtbeachtung von Wartungs- und Gebrauchsanleitungen

Die gesetzliche Gewährleistung wird vollumfänglich wegbedungen.

8.2 Garantiefrist Neuwaren

Die Garantiefrist ist auf der Rechnung oder auf dem Kassenbon pro Artikel ersichtlich. Diese beträgt für Neugeräte 2 Jahre und beginnt im Zeitpunkt der Auslieferung bzw. Abholung je Produkt zu laufen. Erfolgt eine Nachbesserung oder Ersatzleistung, verlängert sich die Garantiefrist nicht. Die Rechnung oder der Kassenbon gilt als Garantieschein, dieser ist sorgfältig aufzubewahren.

8.3 Garantiefrist Occasionsware

Die Garantiefrist ist auf der Rechnung oder dem Kassenbon pro Artikel ersichtlich. Diese beträgt für Occasionsgeräte 6 bis 12 Monate und beginnt im Zeitpunkt der Auslieferung bzw. Abholung je Produkt zu laufen. Erfolgt eine Nachbesserung oder Ersatzleistung, verlängert sich die Garantiefrist nicht. Die Rechnung oder der Kassenbon gilt als Garantieschein, dieser ist sorgfältig aufzubewahren.

8.4 Vorgehen bei Mängeln

Liegt ein Mangel vor, welcher nicht unter die Garantieausschlussgründe fällt, wendet sich der Kunde an die unter www.avance-pay.ch aufgeführte Verkaufsstelle oder nimmt mit dem Kundendienst Kontakt auf. Der Anspruch auf Kostenrückerstattung aus Fremdreparaturen ist ausgeschlossen. Der Kunde hat das mangelhafte Produkt auf eigene Kosten und Gefahr an die auf www.avance-pay.ch aufgeführte Verkaufsstelle oder am durch den Kundendienst bezeichneten Ort abzugeben bzw. zu versenden. Die Produkte sind mit sämtlichem Zubehör in der Originalverpackung mit Beilage des Verkaufsbelegs/Lieferscheins abzugeben bzw. zu verschicken. Fehlt die Originalverpackung ist das Produkt transportfähig zu verpacken. Wird festgestellt, dass ein eingesendetes Produkt nicht unter die Garantie fällt (Ausschlussgründe oder ausserhalb der Garantiefrist), wird automatisch ein Kostenvoranschlag über die zu erwartenden Reparaturkosten erstellt. Dieser kann dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Entscheidet sich der Kunde für eine Reparatur, wird ihm der Kostenvoranschlag nicht angerechnet. Antwortet der Kunde nicht fristgerecht auf den Kostenvoranschlag, wird das Produkt entsorgt. Retournierte Produkte, welche keinen Mangel aufweisen, an eine falsche Adresse geschickt werden, deren Rücksendung nicht abgesprochen wurde und/oder deren Verpackung mangelhaft war oder wo das Zubehör fehlt, können an den Kunden retourniert werden. In diesen Fällen steht es Avance Pay zu, eine Umtriebsentschädigung geltend zu machen.

9. Haftung

Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt, gegen Avance Pay und gegen die Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen von Avance Pay gänzlich ausgeschlossen. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch durch Fehlleistung oder Leistungsausfall ergeben, ist ausgeschlossen. Insbesondere kann der Kunde bei Garantiefällen keine Schadenersatzansprüche für Folgeschäden geltend machen.

10. Lizenz

Die Avance Pay AG räumt dem Auftraggeber das nicht ausschliessliche Recht ein, die Software und die damit verbundenen Dienstleistungen für die Dauer des Vertrags zu nutzen. Die Software sowie sämtliches IP bleiben in jedem Fall Eigentum der Avance Pay AG. Die Bezahlkarten müssen auf der Rückseite mit einem Vermerk «technology by» sowie dem Avance-Pay Logo gemäss Spezifikation markiert werden.

11. System-Verfügbarkeit

Server-basierte Dienstleistungen werden redundant über Virtualisierung und Cluster gehalten. Als weitere Rückfallebene dient die Möglichkeit der Umschaltung über dynamische DNS-Zuweisung. Allfällige Störungen sind unverzüglich mitzuteilen, damit Avance Pay die Behebung nach besten Kräften angehen kann.

12. Support

Die Basis-Verfügbarkeit ist von MO-FR während den Bürozeiten von 09.00-12.00 sowie 14.00 – 17.00 Uhr gewährleistet. Verfügbarkeit ausserhalb dieser Zeiten, an Wochenenden und an Feiertagen kann gegen Gebühr gemäss Angebot nach gegenseitiger Absprache bereitgestellt werden. Support-Einsätze werden nach Aufwand gemäss Angebot verrechnet, wobei für Nachtarbeit und Sonntagsarbeit Zuschläge von 25 %, respektive 50 % verrechnet werden. Allfällige Reisespesen werden ebenfalls nach Aufwand verrechnet.

13. Datenschutz

Hinsichtlich des Datenschutzes ist unsere Datenschutzerklärung massgebend. Insbesondere bei der Registrierung als Gast, bei der Erstellung eines individuellen Kundenkontos und/oder bei der Nutzung der Webseite www.avance-pay.ch ohne Registrierung wird die Geltung der Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Durch die Registrierung auf der Webseite kann ein Kundenprofil erstellt werden. Dabei können Einkaufsdaten verwendet werden. Der Kunde kann von Avance Pay Auskunft über und gegebenenfalls die Berichtigung der eigenen personenbezogenen Daten verlangen.

14. Schlussbestimmung und Gerichtsstand

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit geändert werden. Auf die Geschäftstätigkeit von Avance Pay und somit das Verhältnis zwischen Kunde und Avance Pay ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

Bei Streitigkeiten aus Konsumentenverträgen ist für Klagen des Kunden das Gericht am Wohnsitz oder Sitz einer der Parteien zuständig, für Klagen von Avance Pay das Gericht am Wohnsitz der beklagten Partei. Als Konsumentenverträge gelten Verträge über Leistungen, die für die persönlichen oder familiären Bedürfnisse des Kunden bestimmt sind. Bei allen anderen Streitigkeiten gilt Bern als ausschliesslicher Gerichtsstandort.

Sollten einzelne Punkte dieser AGB_KI unwirksam sein, berührt es die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.